Berg-, Höhlen- und Wasserrettung; Beantragung einer Kostenerstattung für Investitionen
Der Freistaat erstattet den Durchführenden der Berg- und Höhlenrettung sowie der Wasserrettung die notwendigen Kosten der Anschaffung von Investitionsgütern zum Einsatz im Rettungsdienst.
Description
Der Staat erstattet den Durchführenden der Berg- und Höhlenrettung sowie der Wasserrettung die notwendigen Anschaffungskosten von kommunikations- und informationstechnischer Ausstattung der Bergrettungswachen und Wasserrettungsstationen, Einsatzfahrzeugen und Rettungsbooten samt Ausstattung, Sondergeräten, Fernmeldegeräten, spezieller Einsatzleitsoftware und Geodaten für den Einsatz im Rettungsdienst.
Prerequisites
- Auf die Kostenerstattung besteht gemäß Art. 33 Abs. 1 BayRDG ein gesetzlicher Anspruch. Allerdings kann sie nur für Investitionsgüter gewährt werden, welche im Rettungsdienst eingesetzt werden und eine gewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens drei Jahren aufweisen.
- Der Umfang der notwendigen Anschaffungen wird durch das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration als Oberste Rettungsdienstbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in jährlichen Beschaffungsplänen festgestellt.
Procedure
Die Wasserrettungsorganisationen bzw. die Bergwacht Bayern reichen einen Entwurf ihres Beschaffungsplanes beim Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration ein. Dieser wird dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zur Erteilung des Einvernehmens vorgelegt. Anschließend ergeht eine Zusicherung über die Kostenerstattung.
Deadlines
Processing time
Required documents
-
Required document, Bavaria-wide:
Beschaffungsplan
Aufstellung aus welcher Art, Anzahl und Preis der zu beschaffenden Investitionsgüter ersichtlich sind
Forms
If you select a location in "On location" the adress of the responsible authority can be pre-filled.
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Legal bases
-
Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 33 Abs. 1 Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG)
BayRS 215-5-1-I; GVBl. S. 429
Remedy
Verwaltungsgerichtliche Klage
Status: 02.07.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Responsible for you
For contact details of the responsible authoritiy and local valid information select in "On location" a location.
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.