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Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger

Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Ansprechpartner - Landratsamt Neu-Ulm

FB 23 - Gewerbe-, Gesundheits- und Veterinärrecht

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