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Bergbau; Meldung über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge

Betriebe die unter Bergaufsicht stehen, müssen dem zuständigen Bergamt Meldungen über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge übermitteln.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern

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