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Grundstück; Informationen zur Enteignung

Als Enteignung wird die teilweise oder vollständige Entziehung des Eigentums i. d. R. an Grundstücken oder Rechten durch einen hoheitlichen Rechtsakt zur Erfüllung bestimmter hoheitlicher Aufgaben bezeichnet.

Landratsamt Kulmbach

Abt. 2 Kommunales, Schulen, Verkehr

Öffnungszeiten

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Di: 07:30 - 16:30 Uhr
Mi: 07:30 - 12:30 Uhr (telefonisch bis 16:30 Uhr)
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Fr: 07:30 - 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach

Postanschrift

Postfach 1660
95307 Kulmbach