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Wasserversorgungsanlage; Anzeige der Errichtung, der Inbetriebnahme, einer Veränderung, des Übergangs des Eigentums oder der Stilllegung

Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung oder der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

62 Gutachtenwesen, Heimaufsicht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Dr.-Grundler-Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Postanschrift

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92304 Neumarkt i.d.OPf.