Logo Bayernportal

Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung

Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Landratsamt Bamberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift

96045 Bamberg