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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung

Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Wohnraumförderung/Sozialer Wohnungsbau

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Fr
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