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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung

Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Stadt Feuchtwangen

Amt 3 - Stadtbauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Kirchplatz 2
91555 Feuchtwangen

Postanschrift

Postfach 1257
91552 Feuchtwangen