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Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns

Sie müssen den Abgrabungsbeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Fortsetzung der Ausführung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 3 - Sg. 30 - Bauverwaltung

Öffnungszeiten

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