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Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns

Sie müssen den Abgrabungsbeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Fortsetzung der Ausführung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Landratsamt Bayreuth

Fachbereich 41 - Bauordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 14:00 Uhr
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07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Annahmeschluss Kfz-Zulassung: Donnerstag 16:30 Uhr; Freitag 12:00 Uhr

Hausanschrift

Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth

Postanschrift

95440 Bayreuth