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Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil. 

Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 6
92665 Altenstadt a.d.Waldnaab

Postanschrift

Hauptstr. 6
92665 Altenstadt a.d.Waldnaab