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Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil. 

Stadt Ludwigsstadt

Stadtkasse

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
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und

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Fr
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