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Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil. 

Stadt Mindelheim

Sachgebiet 12 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Di
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Mi
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
9:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr

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