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Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung

Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.

Landratsamt Kronach

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Güterstr. 18
96317 Kronach

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Güterstraße 18
96317 Kronach