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Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Sachgebiet 3.1 - Bauverwaltung, Beitragswesen

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