Kommunale Gasversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Gasversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 13.10.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
-
Gemeinde Stegaurach - Fachbereich Planen & Bauen
Telefon
+49 951 99222-0
Telefax
+49 951 99222-66
Sicheres Kontaktformular
E-Mail
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.