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Schulleitungen von Förderschulen und beruflichen Schulen; Einleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Das betriebliche Eingliederungsmanagement muss bei Schulleitungen von Förderschulen und Schulen für Kranke bei der zuständigen Regierung eingeleitet werden. Im Bereich der beruflichen Schulen liegt die Zuständigkeit beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Regierung von Unterfranken

Gewerblich-technische und kaufm. berufliche Schulen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
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