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Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung

Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Landratsamt Neu-Ulm

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth

Hausanschrift

Kirchplatz 6
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

Postanschrift

Kirchplatz 6

89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

Telefon

+49 7302 9600-0

Leistungsdetails

Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

Stand: 17.07.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr