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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a.d.Aisch

Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a.d.Aisch

Hausanschrift

Bahnhofstr. 18
91315 Höchstadt a.d.Aisch

Postanschrift

Bahnhofstr. 18

91315 Höchstadt a.d.Aisch

Telefon

+49 9193 629-0

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales