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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Donauwörth

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Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Alternative: E-Mail an stadt@donauwoerth.de (unverschlüsselt)

Hausanschrift

Rathausgasse 1
86609 Donauwörth

Postanschrift

Postfach 1453

86609 Donauwörth

Telefon

+49 906 789-0

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales