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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Gemeinde Karlstein a.Main

Gemeinde Karlstein a.Main

Hausanschrift

Am Oberborn 1
63791 Karlstein a.Main

Postanschrift

Am Oberborn 1

63791 Karlstein a.Main

Telefon

+49 6188 784-0

Webseite

www.karlstein.de

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales