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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Stadt Ansbach

Stadt Ansbach

Hausanschrift

Johann-Sebastian-Bach-Platz 1
91522 Ansbach

Postanschrift

Nürnberger Straße 26

91522 Ansbach

Telefon

+49 981 51-0

Webseite

www.ansbach.de

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales