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Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die investiven Ausgaben von Städten, Märkten oder Gemeinden für dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Bayerischen Landesgartenschauen.

Ansprechpartner - Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt

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