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Marktfestsetzung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Auch die Festsetzung eines Volksfests kann beantragt werden.

Gemeinde Asbach-Bäumenheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Aufgrund der Corona-Pandemie ist momentan ein Besuch des Rathauses und des Bauamtes nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich.

Wir bitten um Beachtung!

Hausanschrift

Rathausplatz 1
86663 Asbach-Bäumenheim

Postanschrift

Rathausplatz 1
86663 Asbach-Bäumenheim