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Landschaftsbestandteil; Festsetzung

Teile der Landschaft, die zwar von besonderer Bedeutung sind, jedoch nicht die strengen Kriterien von z. B. Naturdenkmalen erfüllen, können als Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden.

Ansprechpartner - Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt

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