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Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung der Auszahlung des Kostenanteils des Bundes/Landes

Die Auszahlung des Kostenanteils des Bundes/Landes bei Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz bei Straßen in kommunaler Baulast ist bei der zuständigen Regierung zu beantragen.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 31.1 - Straßen- und Brückenbau

Öffnungszeiten

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Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

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