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Scheinwerfer und optische Lichtsignalgeräte; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb

Sie benötigen eine Erlaubnis zum Betrieb von Scheinwerfern und optischen Lichtsignalgeräten in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern

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