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Scheinwerfer und optische Lichtsignalgeräte; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb

Sie benötigen eine Erlaubnis zum Betrieb von Scheinwerfern und optischen Lichtsignalgeräten in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern

Öffnungszeiten

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