Logo Bayernportal
- kein Ort -

Künstlersozialabgabe; Beratung für angemeldete Unternehmen

Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
 

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
Stilisiertes Bild eines Hauses
Künstlersozialkasse
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Die Künstlersozialkasse (KSK) berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.
Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • warum sind Sie zur Abgabe verpflichtet,
  • wann müssen Sie die Abgabe zahlen,
  • was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
  • wie hoch ist der Abgabesatz,
  • wie ist das allgemeine Verfahren,
  • wie erfüllen Sie Ihrer Aufzeichnungspflicht, 
  • welche Auskünfte müssen Sie geben,
  • wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
  • wie ist die Verjährung geregelt,
  • was ist eine Ausgleichsvereinigung.
     

Sie sind bereits bei der KSK als Unternehmen angemeldet.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen oder bitten um Informationen zur Künstlersozialabgabe.

  • Die KSK wird Sie schriftlich oder telefonisch informieren

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Sie müssen keine Fristen einhalten.

telefonisch: in der Regel keine
schriftlich: in der Regel 1 bis 5 Tage

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Stand: 29.08.2022
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales