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Kommunale Unternehmen; Anzeige von Entscheidungen der Kommune

Die Kommunen können Unternehmen als Eigenbetrieb, selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in den Rechtsformen des Privatrechts betreiben. Bestimmte Entscheidungen der Kommunen sind der Rechtsaufsichtsbehörde rechtzeitig vorzulegen.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Rechts-/Fach- und Finanzaufsicht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
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Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr





Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Poststraße 1
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Postanschrift

Postfach 1451
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm