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Denkmalschutz; Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen

Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.

Stadt Fürth

Abteilung Denkmalschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

nach Vereinbarung

Hausanschrift

Hirschenstraße 2
90762 Fürth

Der barrierefreie Zugang befindet sich an der Gebäuderückseite (erreichbar über die Hofeinfahrt).

Postanschrift

Postfach
90744 Fürth