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Schaustellung von Personen; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Landratsamt Günzburg

302 Gewerberecht, Vollzug des Gesundheitsrechts und des Veterinärrechts

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 16:00 Uhr
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07:30 Uhr - 16:00 Uhr
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