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Für im Inland belegene Gebäude in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich können erhöhte Abschreibungen bei den Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen geltend gemacht werden.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Kirchplatz 7-9
96260 Weismain
Postfach 27
96258 Weismain