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Für im Inland belegene Gebäude in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich können erhöhte Abschreibungen bei den Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen geltend gemacht werden.
und
15:00 Uhr - 18:00 UhrDienstagnachmittag mit Terminvereinbarung
Kirchplatz 10
96175 Pettstadt
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