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Zweckverband; Anzeige und Beantragung der Genehmigung von Änderungen

Änderungen in der Struktur des Zweckverbands und dessen Verbandssatzung müssen bei der Aufsichtsbehörde angezeigt werden oder bedürfen deren Genehmigung.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 12.1 - Kommunale Angelegenheiten; Stiftungen

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