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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a.Main

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Immer der 1. Donnerstag im Monat von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Hausanschrift

Frankfurter Straße 4 a
97737 Gemünden a.Main

Postanschrift

Frankfurter Straße 4 a
97737 Gemünden