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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
7:15 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 2
95707 Thiersheim

Postanschrift

Postfach 30
95707 Thiersheim