Logo Bayernportal

Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Gemeinde Waldbüttelbrunn

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Lindenstr. 3
97297 Waldbüttelbrunn

Postanschrift

Lindenstr. 3
97297 Waldbüttelbrunn