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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Gemeinde Haar

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstr. 7
85540 Haar

Postanschrift

Postfach 1209
85540 Haar