Ausbildungsförderung bei beruflicher Ausbildung; Beantragung
Description
Auszubildende in einer erstmaligen betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung oder einer mit Berufsausbildungsvertrag nach dem Altenpflegegesetz betrieblich durchgeführten Ausbildung sowie Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können bei Vorliegen der Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe beanspruchen. Die Förderung einer Zweitausbildung ist hinsichtlich der dauerhaften Eingliederung an Voraussetzungen geknüpft. Bei einer beruflichen Ausbildung werden Auszubildende u. a. nur gefördert, wenn sie außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils wohnen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Ausländer einen Anspruch. Gefördert werden nur solche Antragsteller, denen die erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird für die Dauer der beruflichen Ausbildung oder für die Dauer der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme als Zuschuss gewährt. Frühestens vom Beginn des Antragsmonats an wird Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt. Ihre Höhe bemisst sich nach dem Bedarf für den Lebensunterhalt, für Fahrkosten und sonstige Aufwendungen (z.B. Betreuungskosten für aufsichtsbedürftige Kinder). Dabei werden als Bedarf unterschiedliche Beträge je nach Art der Unterbringung (z.B. im Internat mit oder ohne sozialpädagogische Betreuung oder anderweitig) zu Grunde gelegt.
§§ 56 ff., § 325 Sozialgesetzbuch III Ausbildungsförderung
für behinderte Menschen siehe Berufsförderung für Menschen mit Behinderung
Agenturen für Arbeit
Ausbildungsprogramme der Bayerischen Staatsregierung zur Unterstützung des Ausbildungsstellenmarktes
Zur Unterstützung des Ausbildungsstellenmarktes werden von der Bayerischen Staatsregierung bei Bedarf Programme für Jugendliche und Arbeitgeber (z.B. "Fit for Work") erlassen.
Förderrichtlinien
Online transactions
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Online transactions, Bavaria-wide:
Berufsausbildungsbeihilfe online beantragen
Sie können die Berufsausbildungsbeihilfe online beantragen. Auch den Antrag darauf, dass die Berufsausbildungsbeihilfe weitergezahlt wird (Weiterbewilligungsantrag), können Sie online stellen. Sie müssen sich registrieren bzw. anmelden, um den Online-Antrag zu nutzen.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: §§ 56 ff. Sozialgesetzbuch III (SGB III)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 325 Sozialgesetzbuch III - Ausbildungsförderung
- Legal bases, Bavaria-wide: § 78 Sozialgesetzbuch III
Remedy
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
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Status: 05.03.2021
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