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Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beratung der Kommunen

Die Regierungen beraten kommunale Straßenbaulastträger bei Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 31.1 - Straßen- und Brückenbau

Öffnungszeiten

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Allgemein

Kein Besuchsverkehr.

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Maximilianstraße 39
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Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

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