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Fahrtschreiber oder Kontrollgeräte; Beantragung der Anerkennung von Herstellern und Importeuren

Die Regierungen sind zuständig für die Anerkennung von Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteherstellern sowie von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 23.1 - Straßenverkehr

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