Schwerbehindertenausweis; Beantragung
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie erhalten, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Zuständig für die Ausstellung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Description
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Ihren Antrag
- das Vorliegen einer Behinderung und
- den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest,
wenn Sie ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.
Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach Maßgabe der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die Bestandteil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind. Diese Feststellungen sind meist die Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.
Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen von der für Sie zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales direkt zugesandt.
Sie können Ihren Ausweis auch online beantragen (siehe Link unter "Online Verfahren") oder die Antragsformulare (siehe "Formulare") auf Ihrem PC speichern, ausfüllen, ausdrucken und anschließend an die für Sie zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales senden.
Online transactions
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Online transactions, Bavaria-wide:
Behinderung - Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Menschen mit Behinderung können einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), Zuerkennung von Merkzeichen und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises auch bequem von zu Hause aus über das Internet stellen.
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Online transactions, Bavaria-wide:
Kontaktformular zum Grad der Behinderung / Schwerbehindertenausweis
Sie können das Zentrum Bayern für Familie und Soziales online kontaktieren.
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Antrag auf erstmalige Feststellung oder Erhöhung eines Grades der Behinderung und Feststellung eines Merkzeichens [File format: pdf]
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Remedy
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
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Status: 30.01.2021
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken
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Fax
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