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Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Große Kreisstadt Germering

Öffnungszeiten

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Allgemein

http://www.germering.de

Hausanschrift

Rathausplatz 1
82110 Germering

Postanschrift

Postfach 1540
82102 Germering