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Königstraße 88
90762 Fürth
90744 Fürth
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße). Barrierefreies Parken: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße. Barrierefreies WC: Erdgeschoss im Eingangsberei
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90744 Fürth
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.
Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
Sie haben ein – oder beide- Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren, bzw. die Kennzeichenschilder wurden gestohlen und Sie müssen sich daher ein neues Kennzeichen zuteilen lassen.
Sie können sich vorab hier ein Wunschkennzeichen verbindlich reservieren und die Kennzeichenschilder bereits fertigen lassen. Die Kennzeichenreservierung ist kostenpflichtig
(12,80 Euro). Bitte beachten Sie hierzu die notwendigen, mitzubringenden Unterlagen.
Notwendige Unterlagen bei der Umkennzeichnung eines Fahrzeugs
Notwendige Unterlagen beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Notwendige Unterlagen beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Notwendige Unterlagen beim Verlust der amtlichen Kennzeichen
Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.