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Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Gemeinde Pommersfelden

Öffnungszeiten

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Allgemein

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09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

17:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Hauptstr. 11
96178 Pommersfelden

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Hauptstr. 11
96178 Pommersfelden