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Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Gemeinde Steinbach a.Wald

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Ludwigsstädter Str. 2
96361 Steinbach a.Wald

Postanschrift

Ludwigsstädter Str. 2
96361 Steinbach a.Wald