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Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Für Sie zuständig

Markt Neunkirchen a.Brand - Kulturverwaltung

Markt Neunkirchen a.Brand

Hausanschrift

Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen a.Brand

Postanschrift

Klosterhof 2-4

91077 Neunkirchen a.Brand

Telefon

+49 9134 705-0

Leistungsdetails

Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales