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Lehrrettungswachen für die Notfallsanitäter-Ausbildung; Beantragung der Genehmigung

Rettungswachen, die Notfallsanitäter ausbilden, müssen von der Regierung staatlich genehmigt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe

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