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Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis

Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.

Landratsamt Kronach

Kfz-Zulassungsstelle

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsbehörde ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit!

Hausanschrift

Güterstr. 18
96317 Kronach

Postanschrift

Güterstraße 18
96317 Kronach